Mit Inkrafttreten der revidierten Strahlenschutzgesetzgebung am 1.1.2018 sind alle Personen, welche beruflich mit ionisierender Strahlung zu tun haben, verpflichtet, regelmässig Fortbildungen im Strahlenschutz zu besuchen. Dieses Obligatorium umfasst je nach Berufsgruppe zwischen vier und acht Lektionen, welche in fünf Jahren zu absolvieren sind.
Ein wichtiger Teil der Dienstleistungen von PhysMed Consulting GmbH ist die Organisation und Durchführung von solchen Fortbildungen im Strahlenschutz. Dabei können beispielsweise die folgenden Themen behandelt werden:
- Grundlagen der Strahlenphysik
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Ionisierende Strahlung in der Diagnostik und Risiken
- Technische Grundlagen von Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Praktischer Strahlenschutz für Patienten und Personal in der Radiologie
- Strahlenschutz beim Einsatz von Durchleuchtungsgeräten
- Strahlenschutz in der Nuklearmedizin
- Umsetzen von Optimierungsbestrebungen
- Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
- Praktische Demonstration mit Live-Messungen
- …
Bei allen Fortbildungen werden natürlich das Zielpublikum und die spezifischen Wünsche der Kunden berücksichtigt. Sie fliessen sowohl in die Themenwahl als auch in die Präsentationen ein.